13.05.2024
Es kommt in letzter Zeit immer häufiger vor, dass wir durch starke Unwetter an großen Schäden leiden müssen, wie zum Beispiel beim heftigen Unwetter vergangene Woche. Besonders schlimm traf es Bisingen im Zollernalbkreis. Nun hat sich die Lage wieder beruhigt. Aber wie verhält man sich in solchen Situationen richtig, wenn man geschädigt wurde?
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Eine Wohngebäudeversicherung/Elementarschadenversicherung sind das A und O für Hauseigentümer und werden genau auf deine persönlichen Bedürfnisse abgestimmt.
Eine private Haftpflichtversicherung umfasst Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Grundsätzlich greift die private Haftpflichtversicherung bei Schäden, die du versehentlich anderen Personen zufügst oder am Eigentum anderer verursachst.
Bevor du im Schadensfall den Handwerker beauftragst, musst du die Versicherung über den Schaden informieren. Dies ist eine deiner Obliegenheiten. Beweiselemente, wie Fotos oder Videos, von dem Schaden sind in solchen Fällen sehr wichtig. Mach lieber ein Foto mehr als zu wenig. Erst nach den Aufnahmen darfst du den Schaden beseitigen. Diese Meldung ergibt Sinn, da die Wohnbauversicherungen über ein Netz von ausgewählten Handwerkern verfügen, die dir vermittelt werden können. Auf diese musst du aber nicht zurückgreifen. Es steht dir frei, einen Handwerker deines Vertrauens mit der Reparatur/dem Wiederaufbau zu beauftragen. Bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten mitversicherten Sachen werden dir die notwendigenReparaturkosten erstattet.
Speziell bei Hochwasser ist zu beachten:
Das Wasser auspumpen und die Stromzufuhr unterbrechen. Schütze die Holzgegenstände und vergiss das Lüften nicht. Bei Überschwemmungsschäden lässt die Versicherungsagentur eine qualifizierte Trocknungsfirma den Fall prüfen, sodass schnell die richtigen Maßnahmen vereinbart werden können.
Kamila Lesniak
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